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... am 12. Oktober 1818
eröffnet
Von seinen Bauten blieb kaum etwas übrig, entweder wurden sie
abgerissen oder fielen dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer.
Karl von Fischer - geboren 1782 in Mannheim - war ein
talentierter Architekt, der in Wien studierte und als junger
Mann den Auftrag bekam, ein Palais in München für Pierre de
Salberts zu bauen, woraus sich weitere Bauaufträge ergaben.
Unter anderen das Nationaltheater, für das er von König
Maximilian I. Joseph - kurz: Max I. - den Auftrag erhielt. Dem
bayerischen König hatte das Odeon in Paris so gut gefallen, dass
er etwas ähnliches in München haben wollte.
1811 wurde begonnen, aber nur mühsam ging der Bau voran. Die
Bevölkerung sollte sich mit Aktien an der Erstellung beteiligen
- die Münchner dachten aber nicht in der nötigen Form daran, so
dass immer wieder finanzielle Engpässe entstanden und sonstige
Schwierigkeiten den Baufortschritt behinderten. 1813 brannte zum
Beispiel im Lager der nicht aufgerichteten Dachstuhl ab.
Der König beschloss dann, die Baumaßnahmen über die Staatskasse
zu finanzieren und konnte so die Eröffnung am 18. Oktober 1818
mit Ferdinand Fränzls Oper 'Die Weihe' feiern.
1823, drei Jahre nach Fischers Tod, brannte das Haus ab. Ein
Vorhang hatte Feuer gefangen, das nicht zu löschen war, da das
hierfür vorgesehene Wasser sich durch Frost in Eis verwandelt
hatte, somit stand es nicht zur Löschung zur Verfügung.
Angeblich soll man versucht haben, mit Bier das Feuer zu
bekämpfen - insoweit vergeblich, als das Haus niederbrannte.
Zur Finanzierung des Neubaus von Leo von Klenze trug der als
Abgabe erhobene Bierpfennig bei.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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