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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages


Nationaltheater in München

 
    ... am 12. Oktober 1818 eröffnet

Von seinen Bauten blieb kaum etwas übrig, entweder wurden sie abgerissen oder fielen dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer.

Karl von Fischer - geboren 1782 in Mannheim - war ein talentierter Architekt, der in Wien studierte und als junger Mann den Auftrag bekam, ein Palais in München für Pierre de Salberts zu bauen, woraus sich weitere Bauaufträge ergaben.

Unter anderen das Nationaltheater, für das er von König Maximilian I. Joseph - kurz: Max I. - den Auftrag erhielt. Dem bayerischen König hatte das Odeon in Paris so gut gefallen, dass er etwas ähnliches in München haben wollte.

1811 wurde begonnen, aber nur mühsam ging der Bau voran. Die Bevölkerung sollte sich mit Aktien an der Erstellung beteiligen - die Münchner dachten aber nicht in der nötigen Form daran, so dass immer wieder finanzielle Engpässe entstanden und sonstige Schwierigkeiten den Baufortschritt behinderten. 1813 brannte zum Beispiel im Lager der nicht aufgerichteten Dachstuhl ab.
Der König beschloss dann, die Baumaßnahmen über die Staatskasse zu finanzieren und konnte so die Eröffnung am 18. Oktober 1818 mit Ferdinand Fränzls Oper 'Die Weihe' feiern.

1823, drei Jahre nach Fischers Tod, brannte das Haus ab. Ein Vorhang hatte Feuer gefangen, das nicht zu löschen war, da das hierfür vorgesehene Wasser sich durch Frost in Eis verwandelt hatte, somit stand es nicht zur Löschung zur Verfügung.

Angeblich soll man versucht haben, mit Bier das Feuer zu bekämpfen - insoweit vergeblich, als das Haus niederbrannte.

Zur Finanzierung des Neubaus von Leo von Klenze trug der als Abgabe erhobene Bierpfennig bei.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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