|
... vom 14. Juli 1880
Europäische Staaten gerieten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
in Konflikt mit der katholischen Kirche.
Für Deutschland fürchtete Bismarck den Einfluss der Zentrumspartei, so
versuchte er den politischen Katholizismus, die katholischen Kirche aus
politischen und staatlichen Entscheidungsprozessen hinauszudrängen.
Bismarck dachte, seine Ziele hauptsächlich mit Gesetzen und
bürokratischen Schikanen erreichen zu können.
So löste die preußische
Regierung im Juli 1871 die dreißig Jahre zuvor errichtete Katholische
Abteilung im Kultusministerium auf, die als römische Vorhut im Herzen
des protestantischen Preußens galt.
Mehrere antikatholische Gesetze folgten: Im Dezember 1871 wurde der
'Kanzelparagraph' ins Strafgesetzbuch aufgenommen, der Geistlichen unter
der Androhung von Haftstrafen verbot, von der Kanzel staatliche
Angelegenheiten kritisch zu erörtern.
Das preußische
Schulaufsichtsgesetz vom März 1872 schränkte den Einfluss der beiden
christlichen Konfessionen auf die Schulen ein.
Aufgrund der kontinuierlichen Wahlerfolge der Zentrumspartei erkannte
Bismarck Ende der 1870er Jahre, dass er seine Ziele der Zerschlagung des
politischen Katholizismus nicht erreichen konnte.
Im ersten Milderungsgesetz vom 14. Juli 1889 wurde nicht mehr der Eid
auf die Verfassung durch kirchliche Würdenträger gefordert, auch wurden
Zuschüsse seitens des Staates wieder ermöglicht, die durch das
Brotkorbgesetz verboten waren.
Diesem ersten Gesetz folgten weitere, die zu einer Liberalisierung
führten und den 'Kulturkampf' beendeten.
 |
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|