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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Vergeltungswaffe'

 

15. April 1944
 
Das A4-Programm sei aus dem Experimentieren heraus - behauptete Goebbels - lag aber falsch, denn die Entwicklung der ersten ballistischen Rakete der Welt war längst nicht zum Abschluss gekommen.
 
Dies war insoweit fatal, da Hitler gegenüber Jodl den 15. April 1944 als Beginn der Vergeltung gegenüber dem Feind vorgegeben hatte.


 


 

Speer wehrte sich gegen den so frühen Einsatz der A4, zumal er nur 80 Schuss Munition für den Termin Mitte April zur Verfügung hatte.
 
Außerdem waren die Raketen bei 57 Startversuchen auseinandergebrochen - nur vier Projektile hatten ihr Ziel erreicht.
 
Inzwischen hatte die Luftwaffe die Entwicklung der V1 vorangetrieben.
 
Die düsengetriebene Flugbombe Fi 103 - eine Entlastung der Luftwaffe, sollte fliegendes Personal sparen und teure Bombenflugzeuge durch die V1 als billiger Flugbombe ersetzen.


 


 

Immerhin konnten 1700 Fi 103 im April 1944 und 2500 Fi 103 im Mai  vom Fließband in den Einsatz genommen werden.

Bis Kriegsende wurden 12.000 Stück der V1 hergestellt.
 

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Eile war geboten, denn die Herrschaft über das Reichsgebiet war dem Feind zugefallen, auch tagsüber bombardierten alliierte Flugverbände Städte, die nicht nur im Westen, sondern auch über Berlin hinaus in Reichweite der Flugzeuge lagen.
 
Eine Lufthoheit der deutschen Luftwaffe über dem Feindgebiet England war somit nach menschlichem Ermessen völlig unerreichbar.
 
Außerdem war der Reichsleitung bekannt, dass eine Invasion der Alliierten bevorstand und man wollte dem Feind so gut wie möglich gerüstet entgegentreten können.
 
Da kam Hitler der ihm vorgeflogene Düsenjäger ME 262
 


 

gerade recht, von denen er neun Exemplare im August 1944 nach Reims verlegen ließ, obwohl die Westfront seit dem 6. Juni, dem Tag der Alliierteninvasion an der Atlantikküste, immer näher an das Reichsgebiet heranrückte.
 
Wieder eine der herausragenden Entscheidungen des GröFaZ.

http://www.youtube.com/watch?v=p5JYn3yW8qM
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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