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... am 15. April 1684
geboren
Der Große Kurfürst gründete in diesem Jahr den Kurbrandenburgischen
Flottenverband, mit Hilfe dessen er den Grundstein für die spätere
Preußische Marine legte, die bis in den Ersten Weltkrieg zum 'Krieg
spielen' verwendet wurde.
Ein Jahr später hob Ludwig XIV. das Edikt von Nantes auf, Friedrich
Wilhelm I. holte aus Frankreich flüchtende Hugenotten nach Brandenburg,
die eine Belebung der Wirtschaft nach der Pest und dem Dreißigjährigen
Krieg ermöglichten.
Katharina war die Tochter eines Bauern aus Litauen und brachte genetisch alles
mit, um eine der einflussreichsten Frauen der Weltgeschichte zu werden.
Als Mätresse von Zar Peter I. begann sie, 1712 wurde sie offiziell seine
Ehefrau, gebar ihm neun Kinder, von denen nur zwei am Leben blieben.
Als
Zar Peter I. 1725 starb, übernahm sie als Katharina I. die Regierungsgeschäfte, allerdings wurde sie von Alexander Meschnikow
'geleitet'.
1727 - zwei Jahre nach dem Tod von Peter I. - starb sie. Nachfolger
wurde Peter II., der bereits 1730 starb, womit die Linie der Romanows
endete.
1725 schon hatte Katharina I. ihre Tochter Anna Petrowna mit Herzog Karl Friedrich
von Schleswig-Holstein-Gottorf verheiratet.
Der Sohn aus dieser Ehe war der spätere
Zar Peter III., den seine Tante, Kaiserin Elisabeth, die keine eigenen
Kinder hatte, am 18. November 1742 zum russischen Thronfolger ernannte.
In die Ehe gezwungen wurde dieser 1745 mit Prinzessin Sophie Auguste von Anhalt-Zerbst-Dornburg.
Und diese Frau nun ließ 1762 unmittelbar nach dem Tod der Kaiserin
Elisabeth I. und seiner Thronerhebung in gleichen Jahr, ihren Mann, Peter III.,
1762 umbringen, um von da an als Katharina II. - 'die Große' - bis 1792 die russische
Alleinherrscherin zu sein.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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