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... am 17. Oktober 1813 geboren
Die Zeit des Biedermeier, in das man glaubte sich nach 1815 eingerichtet
zu haben, wurde gestört durch die Vorkommnisse im Juli 1830 in
Frankreich.
Karl X. wurde gestürzt, der Bürgerkönig Louis-Philippe inthronisiert,
die Auswirkungen waren in ganz Europa zu spüren, das bedeutete auch in
den kleinsten deutschen Staaten wurde das monarchistisch-feudale System
erschüttert.
Und in Büchners hessischer Heimat wurde 1830 Großherzog Ludwig I. durch
den im Volk nicht gut beleumundeten Sohn Ludwig II. abgelöst.
Büchner musste staatliche Repressionen der feudalen Ordnung erfahren, ob
nun in Darmstadt, in Gießen oder in Straßburg.
Er sympathisierte - auf soziale Missstände und das Recht auf Freiheit
verweisend - mit Revolutionären, die allerdings häufig von einer
gewissen Revolutionsromantik benommen waren.
Er selber befürchtete, dass der Zar nach dem mit Gewalt
niedergeschlagenen Aufstand in Polen und den geforderten Veränderungen
aus der 1830-er Revolution, von den in der Restauration befindlichen
Staaten gebilligt, von Russland über Polen nach Frankreich marschieren
werde.
In dem Falle wollte er den Schießprügel nehmen und sollte es in
Frankreich selber sein.
Er brachte sich ein, arbeitete am 'Hessischen Landboten' mit, der den
Rückhalt der revolutionären Ideen und Vorgehensweise in der Bevölkerung
vertiefen sollte, wusste, dass Umbrüche nur in einer Gemeinschaft
durchzusetzen seien, der Einzelne keine Chance habe.
Auf Frankreich bezogen wusste er aber auch, ein Huhn im Topf jedes
Bauern töte den Gallischen Hahn - genug zu essen, ermögliche es den
Herrschenden, jede Revolution im Keim zu ersticken.
Gescheitert ist er sehr früh an seiner labilen Gesundheit, dass er schon
am 19. Februar 1834 in Zürich starb.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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