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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Georg Büchner

   
  ...  am 17. Oktober 1813 geboren 

Die Zeit des Biedermeier, in das man glaubte sich nach 1815 eingerichtet zu haben, wurde gestört durch die Vorkommnisse im Juli 1830 in Frankreich.

Karl X. wurde gestürzt, der Bürgerkönig Louis-Philippe inthronisiert, die Auswirkungen waren in ganz Europa zu spüren, das bedeutete auch in den kleinsten deutschen Staaten wurde das monarchistisch-feudale System erschüttert.

Und in Büchners hessischer Heimat wurde 1830 Großherzog Ludwig I. durch den im Volk nicht gut beleumundeten Sohn Ludwig II. abgelöst.

Büchner musste staatliche Repressionen der feudalen Ordnung erfahren, ob nun in Darmstadt, in Gießen oder in Straßburg.
Er sympathisierte - auf soziale Missstände und das Recht auf Freiheit verweisend - mit Revolutionären, die allerdings häufig von einer gewissen Revolutionsromantik benommen waren.

Er selber befürchtete, dass der Zar nach dem mit Gewalt niedergeschlagenen Aufstand in Polen und den geforderten Veränderungen aus der 1830-er Revolution, von den in der Restauration befindlichen Staaten gebilligt, von Russland über Polen nach Frankreich marschieren werde.
In dem Falle wollte er den Schießprügel nehmen und sollte es in Frankreich selber sein.

Er brachte sich ein, arbeitete am 'Hessischen Landboten' mit, der den Rückhalt der revolutionären Ideen und Vorgehensweise in der Bevölkerung vertiefen sollte, wusste, dass Umbrüche nur in einer Gemeinschaft durchzusetzen seien, der Einzelne keine Chance habe.

Auf Frankreich bezogen wusste er aber auch, ein Huhn im Topf jedes Bauern töte den Gallischen Hahn - genug zu essen, ermögliche es den Herrschenden, jede Revolution im Keim zu ersticken.

Gescheitert ist er sehr früh an seiner labilen Gesundheit, dass er schon am 19. Februar 1834 in Zürich starb.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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