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Am 17. Juli 1944 war der Generalfeldmarschall
in einem PKW in der Nähe von Sainte-Foy-de-Montgommery unterwegs, als
sein Fahrzeug von einer britischen Spitfire im Tiefflug angegriffen
wurde.
Der schwer verletzte Fahrer konnte den PKW nicht mehr führen, das Fahrzeug
prallte gegen einen Baum und Rommel erlitt hierdurch einen
Schädelbasisbruch.
In einem nahegelegenen Lazarett der Luftwaffe ging seine Genesung nur
mühsam voran.
Die Führung der Heeresgruppe B musste Generalfeldmarschall Kluge
zusätzlich zum Oberbefehl West übernehmen.
Da der Mythos Rommel nicht beschädigt werden sollte, ließ man die
Bevölkerung im Unklaren und behauptete, Rommel sei bei einem Autounfall
verletzt worden, aber nicht ums Leben gekommen.
Diese Aussage zu
unterstützen, ließ man ihn am 1. August 1944 bei einer Pressekonferenz
in Paris auftreten.
Inwieweit Rommel dem Widerstand gegen Hitler zuzurechnen war, ist nicht
gänzlich geklärt - die Wissenschaftler widersprechen sich.
Ihm wurde aber am 31. August - GFM Kluge beging Selbstmord - der
Vorwurf der Mitwisserschaft gemacht, ihm am 14. Oktober 1944 angeblich
belastendes Material vorgelegt und zu einem Suizid gezwungen, wollte er
sich nicht vor dem Volksgerichtshof verantworten.
General Wilhelm
Burgdorf, Hitlers Chefadjutant, sowie General Ernst Maisel, Chef für
Ehrenangelegenheiten im Heerespersonalamt kamen nach Herlingen, dem
Wohnort Rommels und brachten Zyankali mit, das er nehmen solle, wolle er
nicht dem Volksgerichtshof überstellt werden.
Man fuhr mit einem PKW gemeinsam bis zum Ortsrand, Rommel nahm das Gift
- der Witwe wurde mitgeteilt, Schuld am Tod sei eine plötzlich
aufgetretene Emboli gewesen.
Er erhielt wie Udet ein Staatsbegräbnis.
Burgdorf endete am 1. Mai 1945 durch Selbstmord, Maisel lebte bis 1979
unbehelligt in Schönau am Königsee.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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