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... am 19. Februar 1931 in Berlin
uraufgeführt
Die Uraufführung der 'Dreigroschenoper' am 31. August 1928 in Berlin im
Theater am Schiffbauerdamm machte Brecht zu einem der populärsten
Theaterleute der Zeit - nach seinen Stücken 'Trommeln in der Nacht', 'Im
Dickicht der Städte', 'Eduard II.', 'Baal'.
Allerdings nahm das Publikum das Stück anders auf, als er es mit seiner
Sozialkritik vorgesehen hatte. Die Menschen, gerade durch den Ersten
Weltkrieg und die Inflation gekommen, wollten sich amüsieren, Songs von
Kurt Weil, die eigentlich die Handlung aufhalten und sich der Figur
alleine zuwenden, mussten bei der Uraufführung teils mehrfach wiederholt
werden, so sehr genossen die Berliner den neuen Klang.
Die Kritik sprach von einem 'Schwabinger Atelierscherz', Alfred Kerr
verurteilte das schamlose 'Klauen' von Ideen anderer - Urheberrecht war
für Brecht ja nicht bindend.
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Vom Verlag Felix Bloch Erben erwarb die Nero-Film des Seymour
Nebenzahl die Rechte an dem Stück und beauftragte Brecht, die
Basis für ein Drehbuch zu schaffen.
Die geplante Verfilmung des Stoffes sollte nach Brechts Meinung
schärfer als die Bühnenfassung ausfallen und die Kritik an der
Gesellschaft deutlicher herausstellen, denn der unerwartete
Erfolg am 31. August 1928 im Theater am Schiffbauerdamm stand
Brechts politischen Intentionen entgegen.
Dieser Gedanke der Kapitalismuskritik stieß nun auf Widerspruch
bei den Produzenten, denn ähnlich dem Bühnenerfolg, wollten
diese eine Fortsetzung des positiven kommerziellen Ergebnisses
durch den Film bei der breiten Masse der Bevölkerung erreichen.
Es war keine Übereinstimmung zu erzielen, so wurde der Vertrag
mit Brecht im August 1930 gekündigt, die Aufnahmen begannen,
wurden zielstrebig fortgesetzt und abgeschlossen, so dass die
Uraufführung des Films im Februar 1931 stattfinden konnte.
Brecht versuchte zwischenzeitlich zwar, gemeinsam mit Kurt
Weill, die Aufführung zu verhindern, jedoch scheiterte er im
gerichtlichen Verfahren, man einigte sich später in einem
Vergleich.
Hier geriet Brecht an die Stelle, die er selber nicht so eng
gesehen hatte, das Urheberrecht. Nun wollte er es berücksichtigt
wissen.
Das Produzententeam argumentierte, man könne als unpolitische
Firma keinen politischen Film herstellen.
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'Moderne Kunst' in Malerei, Dichtung passte nicht in das Bild
des 1000-jährigen Reiches, diese Art krankhafter Auswüchse
verkommener Künstler müsste ausgemerzt werden.
So kam es nach der Machtergreifung zur Bücherverbrennung am 10.
Mai 1933 - und damit zur eindringlichen Mahnung 'undeutsches
Schrifttum' dem Feuer zu übergeben, was auch mit Autoren wie
Karl Marx, Heinrich Heine, Sigmund Freud, Thomas Mann, Heinrich
Mann, Erich Maria Remarque, Bertolt Brecht, Erich Kästner, Kurt
Tucholsky, Carl von Ossietzky und Alfred Kerr geschah.
Dr. Goebbels war bei der Bücherverbrennung anwesend, hielt die
so genannte 'Feuerrede', während derer er wetterte, die
Bibliotheken füllten sich mit Unrat und Schmutz jüdischer
'Asphaltliteraten'.
Brecht galt bei den Nazis als Kulturbolschewist, seine Themen
wie die von Weill und Eisler komponierte Musik, mutete den Nazis
als 'entartet' an.
Er hatte Deutschland bereits einen Tag nach dem Reichstagsbrand
aus seinem Bett im Krankenhaus nach einer Blinddarmoperation
verlassen und floh über Prag nach Österreich.
Im Zuge der NS-Kontroll- und Verbotsaktionen musste im August
1933 der G.W.-Papst-Film um Brechts 'Dreigroschenoper' auf Druck
von Goebbels von den Spielplänen der Kinos abgesetzt werden.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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