Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Judenstern

 


   ... 19. September 1941

Gleich nach dem Überfall auf Polen entschied das Generalgouvernement von Warschau und unmittelbar darauf auch von Krakau, dass Juden einen Winkel bzw. später eine Armbinde zur Kenntlichmachung als Jude zu tragen hätten.

Joseph Goebels selber entwarf eine einheitliche Markierung, nachdem mehrere Vorschläge vorgelegt wurden, da Hitler am 20. August 1941 einem 'Gelben Stern' zugestimmt hatte.

Das Reichssicherheitshauptamt schuf hierfür die rechtliche Grundlage, die zum 19. September 1941 in Kraft trat.

Wer den Stern nicht trug oder abdeckte wurde verhaftet - ab 13. März 1942 erhielten auch die von Juden bewohnten Wohnungen einen Stern.

Damit waren die jüdischen Bürger den Angriffen der Fanatiker ausgesetzt.
Sie verließen ihre Wohnungen nur noch selten, waren also freiwillig inhaftiert und waren so dem Zugriff der Gestapo leichter ausgesetzt, was die Deportationen in die Vernichtungslager erleichterte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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