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... am 22. August 1920
Es war der Tag für den ersten 'Jedermann' - Hugo
von Hofmannsthal hatte ihn verfasst - auf der Basis des englischen
Schauspiels.
Ehe es dazu kam, waren verständlicherweise verwaltungsrechtliche
Verfahren zu beachten - glücklicherweise waren honorige Menschen der
damaligen deutschen wie österreichischen Szene an der Gründung
beteiligt.
1910 begann man mit Musikfesten und wollte nun das Programm um
Schauspiele erweitern.
Schon 1917 schlug Max Reinhardt der Salzburger Verwaltung vor, die Stadt
zu einem Zentrum der Kultur zu machen.
Hugo von Hofmannsthal gab dann 1919 einen eigenen Entwurf für ein
Festspiel ab, der die Ideen von Reinhardt unterstützte und Richard
Strauß als weiteren Promotor - ihm aus seiner Arbeit an 'Elektra' und
'Rosenkavalier' verbunden - einschaltete.
Franz Schalk kam als Dirigent, Alfred Roller als Bühnenbildner hinzu.
Seit 80 Jahren spielt man nun in Salzburg ein besonderes Sommertheater
mit großer Vielfalt, Konzert, Oper, Schauspiel, das nur in der
Hitler-Zeit Einschränkungen im Spielplan - Stücke jüdischer Autoren
durften nicht gezeigt werden - hinnehmen musste.
Bayreuth führte damals wie heute nur Wagner auf, der sich mit seiner
zweimal herausgegebenen Schrift, 'Das Judentum in der Musik' besonders
hervorgetan und den Nazis damit hilfreich zur Seite gestanden hatte.
Dass Bayreuth so viel Wirbel um die paar jährlichen Vorstellungen im
Juli und August macht, ist schwer nachzuvollziehen, sieht man dagegen
die Menge der erstklassigen Produktionen, die in Salzburg gezeigt
werden.
Hinzu kommt, dass man Wagner heute in jeder Kleinstadt spielt und BT
damit völlig überflüssig ist.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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