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... am 25. April 1928
geboren
Sie war neben den Ausnahmesängerinnen Birgit Nilsson und Martha Mödl
d i e Hochdramatische der 40 bis 80-er Jahre.
Sie begann schon 1941 das schwere Fach zu singen, als sie an der Met für
Lotte Lehmann als Sieglinde und wenige Tage später für Helen Traubel als
Brünnhilde einsprang.
Alle drei Hochdramatischen trafen sich dann bei den Bayreuther Festspielen als
Isolde, als Brünnhilde, wobei die Varnay auch damals schon Mezzopartien
wie die Ortrud sang.
Aus dem Jahr 1955 gibt es eine 'Götterdämmerung'-Aufzeichnung mit Joseph
Keilberth am Pult und Astrid Varnay als Brünnhilde.
Zu diesem Zeitpunkt war Steffen Tiggeler Assistent von Wolfgang Wanger in
Bayreuth. Es ist ohne weitere Recherchen davon auszugehen, dass Steffen
Tiggeler Astrid Varnay - die bis 1958 die Brünnhilde in Bayreuth sang - noch am grünen Hügel erlebt hat, bevor er 1975
nach Salem an das dortige Internat als Lehrer wechselte.
1967 inszenierte er an der Staatsoper Hannover Humperdinck's 'Hänsel und
Gretel', die heute noch auf dem Spielplan steht.
Seine Tochter Nicola Tiggeler hat in Augsburg u.a. den Cherubin im 'Figaro'
gesungen, zeitlang war sie 'das Biest Barbara von Heidenberg' in der
werktäglichen TV-Seifenoper 'Sturm der Liebe'.
Nach der Elektra sang Astrid Varnay u.a. die Klytämnestra, sie war
Herodias, sie war auch Anfang der 80-er Jahre die Mary in der
Wernicke-'Holländer'-Inszenierung an der Bayerischen Staatsoper und die
Juno in Offenbach's 'Orpheus in der Unterwelt' an der DOB.
Dort war
Hans Beirer damals Jupiter, Donald Grobe der Orpheus.
Peter Maus, auf Rollschuhen Götterbote Hermes und Mona Seefried -
die inzwischen abgesetzte Frau Saalfeld in der daily soap 'Tempesta d'amore' - die
Öffentliche Meinung.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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