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... am 25. Juni 1873 geboren
Er war der wichtigste Architekt - in Hamburg hatte er Bauwesen
studiert und anfänglich in Büros in Berlin gearbeitet - des Dritten
Reichs und stand auf der Gottbegnadetenliste des Führers. So
erhielt er 1944, obwohl das Reich zu dem Zeitpunkt kein Geld mehr hatte, von Hitler eine
Zuwendung von 100.000 Mark.
War er am Beginn seiner Karriere mit dem Bau von
Privathäusern wie der Villa von Max Liebermann am Wannsee in Berlin

oder für den Direktor der AEG Werke Johann Hamspohn

beschäftigt, so schaffte
er den Durchbruch 1934 mit dem Umbau der Oper in
Berlin-Charlottenburg - heute Deutsche Oper. 1935 war der 'glänzend
gelungene' Umbau fertig und Baumgarten habe ein Meisterstück
geliefert. Am 13. November fand die Generalprobe 'Meistersinger' vor
den Bauarbeitern statt.
Von da ab war sein Wirkungsbereich der Theaterbau.
Es entstand in Saarbrücken als Dank des Führers für die Abstimmung
der Bevölkerung für den Anschluss an Deutschland das
Grenzlandtheater - heute Staatstheater Saarbrücken.
Er leitete 1937 in Berlin Planung und Baumaßnahmen beim
Schiller-Theater, Admiralspalast, Metropol-Theater - des Stadttheaters Augsburg, des Deutschen Theaters München
sowie des Nationaltheaters in Weimar.
An Berliner Baumaßnahmen wie der Neuen Reichskanzlei in der Voßstraße, des
Schlosses Bellevue war er beteiligt und plante und baute die Villa Marlier,
Große Seestraße 19a, für den Fabrikanten Ernst Marlier, der das
Gebäude später an den Generaldirektor des Stinnes-Konzerns,
Friedrich Minoux, verkaufte.
Am 20. Januar 1942 fand hier die Wannseekonferenz statt,
während derer die Endlösung der Judenfrage besprochen und beschlossen
wurde.
Vorgesehen war Baumgarten für die Planung und Baudurchführung der
Theater in Plauen und in Linz - einem der Lieblingsprojekte des
'Führers' - für 2.000 Zuschauer.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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