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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

29. März 1933

Ausweisung jüdischer UFA-Mitarbeiter

 
Bereits tags zuvor, am 28. März 1933, hatte sich Joseph Goebbels im Berliner 'Kaiserhof' - in diesem Hotel residierte Hitler und für die NSDAP war ein Stockwerk als Parteizentrale reserviert - mit Filmschaffenden, vor allem der UFA wie auch von Bavaria Film, Berlin-Film, Terra Film, Tobis AG zu einer Besprechung getroffen.

Die UFA war durch den völkischen Geist, der in ihr herrschte, perfekt auf die Zwecke der nationalsozialistischen Propaganda zugeschnitten, so stand die UFA den Aufklärungsbemühungen von Joseph Goebbels zur Verfügung.

Daher beschloss der Vorstand der UFA - in vorauseilendem Gehorsam - gegenüber dem nationalsozialistischen Regime ab 29. März 1933, sich von zahlreichen jüdischen Mitarbeitern zu trennen, während das NS-Regime erst im Sommer des Jahres mit der Einrichtung der Reichsfilmkammer eine Verordnung zum Ausschluss jüdischer Filmschaffender erließ.

Im Zuge dieser Aktionen, wurde der UFA-Film 'Das Testament des Dr. Mabuse' von Fritz Lang verboten.

Joseph Goebbels vermerkte zu diesem Film in seinem Tagebuch:
„Sehr aufregend. Aber kann nicht freigegeben werden. Anleitung zum Verbrechen.“

 

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Tags darauf, am 29. März 1933 dann leitete Goebbels eine Besprechung mit Referenten seines Ministeriums.
Er hatte junge willfährige Parteimitglieder als Mitarbeiter schon in der Zeit der Übernahme der Gauleitung Berlin um sich geschart. Fast 100 von den später 350 Angestellten des Reichspropagandaministeriums trugen das goldene Parteiabzeichen.

Mit diesen - meist promovierten - Intellektuellen organisierte man für den 1. April 1933 den 'Judenboykott' - wiederum im Partei-Ersatzgebäude 'Hotel Kaiserhof', mit dem das 'Deutschtum' wieder hergestellt werden sollte.
Auch der Film könne nur im 'deutschen Wesen die Wurzeln seiner Kraft' finden.

Das Papier musste in größter Eile bis zum Abend des Tages fertig gestellt werden, im Kabinett sei die Billigung des Boykottaufrufs sicher - damit waren Länder und Kommunen im Rahmen der 'Gleichschaltung' in der Hand der Partei.

Er konnte in Augenschein nehmen, dass schon der, nur auf einen Tag zeitlich begrenzte, Boykott, Wirkung zeigte, denn in der Berliner Tauentzienstraße waren alle Judengeschäfte geschlossen.
Vor den Läden standen SA-Posten - das Publikum stimmte den Vorgängen zu und tausende Berliner Arbeiter und Hitler-Jungens marschierten im Lustgarten auf, um sich solidarisch zu erklären.

Hier wollte man dem Ausland zeigen, wie man eine ganze Nation aufrufen könne, gegen Diffamierungen aus dem Ausland zu protestieren, ohne dass es zu turbulenten Ausschreitungen komme.

Das Ausland solle gefälligst seine Informationen über Deutschland nicht von jüdischen Emigranten beziehen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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