Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages:

Aufforderung zum Rücktritt

 
29. September 2004

Fotos, auf denen Kirchenmänner beim Küssen abgelichtet waren, kamen im Frühjahr 2004 in die Öffentlichkeit. Die Angelegenheiten wurde von Bischof Krenn als Bubendummheiten abgetan. Nun fordert der Papst Bischof Krenn zum Rücktritt auf.

Als aber dann pornografische Fotos auftauchten, die auf einem Computer eines Priesterseminars gespeichert waren, musste der Papst handeln und Bischof Krenn aus dem Kirchendienst entfernen.

Niemand ahnte damals, welche Formen die Angelegenheit 'Sex in der Kirche und anderen Schulungseinrichtungen' nehmen würde.

2010 enthüllte das Canisius-Kolleg in Berlin derartige Übergriffe und machte sie publik.


Und Regisseur Wittenbrink berichtete über Vorkommnisse bei den Domspatzen in Regensburg.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,682126,00.html

Ungeklärt ist dort doch wohl noch immer die Angelegenheit Riekofen.

Dass der Bischof von Regensburg damals nicht in den Ort und zur betroffenen Gemeinde fuhr, um Rede und Antwort zu stehen, wurde als 'weise Entscheidung' bezeichnet.

 


Die tauben Ohren der Kirche

http://www.regensburg-digital.de/die-tauben-ohren-der-kirche/19092011/

Ohne Fehl und Tadel Kirche, klerikale Täter und deren Opfer" heißt das Buch, das am Freitag in Regensburg vorgestellt wurde. Das bischöfliche Ordinariat schickte seine Pressesprecher vorbei. Die schwiegen und verließen die Veranstaltung vorzeitig.
 

 

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Die Fälle mehren sich, war die Angelegenheit Krenn nur ein Anfang, der über die Vorwürfe gegen die Kirche weiter eskalierte.

http://www.dw.de/vatikan-beruft-nuntius-in-der-dominikanischen-republik-ab/a-17068699

Kirchenaustritte sind die Folge.
Auch die herbstlichen Bischofskonferenz von 2014 beschäftigt sich mit dem Phänomen.
Aber das ist doch wohl kein Wunder, bei dem Fehlverhalten der Würdenträger und diverser Mitgläubiger.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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