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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Lessings 'Minna'

 
   ... am 30. September 1767 uraufgeführt

Lessing gilt als wichtigster Wegbereiter der Weimarer Klassik.
Seine Dramen der noch vom barocken Stil geprägten Generation werden heute kaum mehr gespielt, jedoch um so mehr seine Werke 'Miss Sarah Sampson', 'Minna von Barnhelm', 'Emilia Galotti', 'Nathan der Weise'.

Er setzte den damaligen Vorbildern Racine, Corneille als Vorbild Shakespeare entgegen und schuf eine Neuinterpretation der Aristotelischen Dramentheorie.

Lessing hatte die Minna als 'Intrigantin mit guter Absicht' konzipiert und damit eine Frau auf die Bühne gestellt, die sehr wohl weiß, wie sie sich selber ins rechte Licht setzen und dabei auch noch die Umwelt und den Liebhaber mit einbeziehen kann.

Lovis Corinth schuf die Bühnenbilder für eine Aufführung der 'Minna' in der Regie von Max Reinhardt am 14. Januar 1904 mit Agnes Straub in der Titelrolle und Eduard von Winterstein als Tellheim, 1910 inszenierte er das Stück in München mit Else Heims - seine damals erste Ehefrau - und wieder Eduard von Winterstein.

1951 brachten die Münchner Kammerspiele das Stück in der Inszenierung von Fritz Kortner mit Maria Wimmer als Minna und Horst Caspar als Tellheim wie auch ebenfalls an den Kammerspielen die Einrichtung von Dieter Dorn mit Cornelia Froboess und Helmut Griem.

 

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In seinem Schauspiel 'Heldenplatz' lässt Thomas Bernhard den Sohn des verstorbenen Professor Robert Schuster, Lukas Schuster,  während des Beerdigungsessen sagen:
 


'Minna von Barnhelm
das ist abgeschmacktes Theater
als Ablenkungstheater allerdings
nicht zu unterschätzen


zur Mutter
In Nathan der Weise
in diese verlogenen Pathetik
wäre ich mit dir gegangen
aber Minna von Barnhelm
das ist zu lächerlich'

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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