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30. September 1767 uraufgeführt
Lessing gilt als wichtigster Wegbereiter der Weimarer Klassik.
Seine Dramen der noch vom barocken Stil geprägten Generation werden
heute kaum mehr gespielt, jedoch um so mehr seine Werke 'Miss Sarah
Sampson', 'Minna von Barnhelm', 'Emilia Galotti', 'Nathan der Weise'.
Er setzte den damaligen Vorbildern Racine, Corneille als Vorbild
Shakespeare entgegen und schuf eine Neuinterpretation der
Aristotelischen Dramentheorie.
Lessing hatte die Minna als 'Intrigantin mit guter Absicht' konzipiert
und damit eine Frau auf die Bühne gestellt, die sehr wohl weiß, wie sie
sich selber ins rechte Licht setzen und dabei auch noch die Umwelt und
den Liebhaber mit einbeziehen kann.
Lovis Corinth schuf die Bühnenbilder für eine Aufführung der 'Minna' in
der Regie von Max Reinhardt am 14. Januar 1904 mit Agnes Straub in der
Titelrolle und Eduard von Winterstein als Tellheim, 1910 inszenierte er
das Stück in München mit Else Heims - seine damals erste Ehefrau - und
wieder Eduard von Winterstein.
1951 brachten die Münchner Kammerspiele das Stück in der Inszenierung
von Fritz Kortner mit Maria Wimmer als Minna und Horst Caspar als
Tellheim wie auch ebenfalls an den Kammerspielen die Einrichtung von
Dieter Dorn mit Cornelia Froboess und Helmut Griem.
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In seinem Schauspiel 'Heldenplatz' lässt Thomas Bernhard den Sohn des
verstorbenen Professor Robert Schuster, Lukas Schuster,
während des Beerdigungsessen sagen:
'Minna von Barnhelm
das ist abgeschmacktes Theater
als Ablenkungstheater allerdings
nicht zu unterschätzen
zur Mutter
In Nathan der Weise
in diese verlogenen Pathetik
wäre ich mit dir gegangen
aber Minna von Barnhelm
das ist zu lächerlich'
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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