Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

   

Thema des Tages


Harry Buckwitz
 

 

 

 
     
 

... am 31. März 1904 geboren

Er war - nach seinem Studium der Theaterwissenschaft - Schauspieler an den Kammerspielen in München und u.a. in Freiburg, Augsburg.

1937 erhielt er Auftrittsverbot - es wird behauptet wegen seiner halbjüdischen Abstammung - er selber sagt, wegen der Forderung nach einer zu völkischen Bearbeitung des 'Peer Gynt', der er sich widersetzte.

Er war dann als Hotelier tätig und hielt sich in Tanganjika auf, wo er 1940 interniert wurde, dann nach Deutschland - zunächst in ein Lager nach Berchtesgaden - zurückkehrte. Dort verfasste er einen Bericht 'Heimkehr: Vertrieben aus deutschem Land in Afrika', vom 'Reichskolonialbund', herausgegeben.

Nach dem Krieg und seiner Zeit als Verwaltungsleiter an den Kammerspielen München, Generalintendant in Frankfurt am Main, wurde ihm dieses Papier 1970 als Leiter des Schauspiels in Zürich vorgehalten.

Es habe in diesem stark tendenziöse Bemerkungen gegeben, in welchen Buckwitz sich für den Führer ausgesprochen habe.

Hans Habe hatte dies in einem Artikel für die 'Welt am Sonntag' bearbeitet.

Aufgegriffen wurde die Angelegenheit vom Dramaturgen des Schauspiels Zürich, Claus Bremer, der die Distanzierung von Buckwitz gegen seine Aussagen, im Hinblick auf die stets antifaschistische Haltung des Schauspiels Zürich, die der 33 Jahre zuvor eingenommen hatte, forderte.

Gegen dies - und damit für Buckwitz - sprachen sich damals auch Rolf Hochhuth, Max Frisch und Friedrich Dürrenmatt aus.
Claus Bremer wurde fristlos entlassen.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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