Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Beschluss von Repressionsmaßnahmen

   
   ... am 31. Oktober 1830

Die Restauration - die Wiederherstellung der alten politischen Gefüge - nach dem Ende der napoleonischen Ära kam aus der Sicht Metternichs gut voran.

1815 auf dem Wiener Kongress beschlossen, wurde ihr Druck auf die Öffentlichkeit noch stärker als August von Kotzebue am 23. März 1819 vom Theologie-Studenten und Burschenschaftler Karl Ludwig Sand in Mannheim ermordet wurde.

Dies löste zunächst einmal die Karlsbader Beschlüsse vom 31. August 1819 aus, die während einer Konferenz von höchsten Ministerialbeamten zum Schutz vor revolutionären Bestrebungen in Ländern des Deutschen Bundes festgelegt wurden.

Die Aufstände des Mittelstandes - Frankreich war wieder einmal Vorreiter - die Forderungen von 1830 nach Liberalisierungen, Aufhebung von Zöllen, Senkung der Steuern zur Belebung der Wirtschaft zwangen den reaktionären Deutsche Bund, der liberale und nationale Ideen als Volksverhetzung begriff und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgte, zur Handlung.

Der Deutsche Bundestag erließ somit im Oktober 1830 Maßnahmen zur Herstellung und Erhaltung der Ruhe in Deutschland, die noch einmal nach dem Hambacher Fest von 1832 bestätigt wurden.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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