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Thema des Tages:
9. Juni 2015
'Der doppelte Tristan'
Da gab es mal public-viewing
am Rande der Stadt.
Dann sagte Siemens: 'no go' und aus war's mit dem Volksfest - keine
Würstchen und Bier zur Musik des sächsischen Meisters.
Am 'Grünen Hügel' in BT meinte man - warum sollen wir nicht auch ins
Kino gehen wie die Met und das ROH.
Also kam der 'Tannhäuser' - am Potsdamer Platz in Berlin funktionierte
es nicht im Cinemax - man bekam das Geld wieder.
Dies' Jahr soll nun der 'Tristan' ins Kino - am 7. August in ausgewählte
Spielstätten - auch in BT.
Die 35 Euro hätte man sich sparen können, denn am 8. August 2015 sieht
man 'die Handlung' auch in 3sat.
Was ist denn das für ein Marketing?
Die RW-Vereine wollen sich doch in der Überzahl für BT und seine Saison
einsetzen.
Hat von denn von den jetzt als Vorsitzende der Vereine tätigen Bänkern -
so wie z.B. in Hannover - keiner gemerkt, dass es da eine Dopplung
gibt?
Warum hat die ehemalige externe Lehrbeauftragte der HMTMH und nun
Präsidentin des RWVI im Ruhestand nicht sofort eingegriffen und
'Katharina' die Hand aufgelegt?
Der Castorf'sche 'Ring' geht nicht - es gibt noch Karten für die 'Saison
in Bayreuth'.
Klarer Fall - der Lack ist ab!
Und der Heinz-Dieter Sense, der geschäftsführende Direktor der
Festspiele will sich doch mit den RW-Vereinen ins Benehmen setzen.
Was soll denn dabei herauskommen?
Nur mehr Karten?
Und wo bleibt die Qualität?
Weiter mit den 'modischen' Inszenierungen, die doch Frau Märtson so
liebt?
War nicht Herr Thielemann der Meinung, BT müsse bei den Sängern wieder
an die Spitze kommen?
Und wer singt dann in diesem Jahr die Siegfriede?
Ein Schüler von 'Edd'chen' Moser!
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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