Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Aufhebung des Postdienstes


   ... ab
28. Januar 1867

Seit Mitte des 16. Jahrhunderts hatte das Haus Thurn und Taxis die Post im Reich, in den Spanischen Niederlanden und in Spanien selbst befördert.
Das Recht wurde von Generation zu Generation weitergegeben, so lange bis Napoleon und die Befreiungs-Kriege in Europa eine neue Landschaft von Ländern schaffte.

Ab 1806 bestand das Deutsche Reich nicht mehr,
am 6. August 1806 verzichtete Franz II. auf die Kaiserkrone.

Eines nach dem anderen Land übernahm die Postbeförderung in Eigenregie, so dass für das Haus T&T nur noch Reste des ehemaligen Monopols übrig blieben.

1808 trat dann auch Bayern als eigener Postbeförderer auf, Regensburg fiel an Bayern und T&T verlegte den Sitz des Postunternehmens nach Frankfurt am Main.

In der Schlussakte des Wiener Kongresses bestätigten die Teilnehmer die Dienste von T&T.
Diejenigen, die bereits ein eigenes Postsystem aufgebaut hatten, musste Entschädigungen an T&T zahlen - Württemberg war nicht in der Lage zum finanziellen Ausgleich, so dass die Aufgaben der Postzustellung 1819 wieder an T&T zurückfielen.
 

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Das Ende des Dualismus zwischen Österreich und Preußen kam mit den Kriegen 1864 wegen Schleswig und Holstein und dem Sieg von Preußen über Österreich in der Schlacht von Königgrätz am 3. Juli 1866.
Preußen übernahm die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main und verlangte von T&T die Abtretung der Rechte aus der Postbeförderung.

Zum 1. Juli 1867 trat der am 28. Januar 1867 geschlossene Vertrag in Kraft.
Dies bedeutete das Ende des Rechts der Postbeförderung durch das Haus Thurn und Taxis.

 


 

 Thurn & Taxis Palais in Frankfurt am Main,
Eschersheimer Landstraße, umgeben von Geschäftshäusern

 

1867: Preußen zwingt nach dem Sieg im Deutschen Krieg und der Besetzung Frankfurts am Main das Fürstenhaus Thurn und Taxis, das seit dem Postregal von 1597 die Postbeförderung im Reich innehat, zum Abschluss eines Vertrages über die Aufhebung des Postdienstes, der ab 1. Juli wirksam wird.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing