|
Thema des Tages
Aufhebung des Postdienstes
... ab
28.
Januar 1867
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts hatte das Haus Thurn und Taxis die Post
im Reich, in den Spanischen Niederlanden und in Spanien selbst
befördert.
Das Recht wurde von Generation zu Generation weitergegeben, so lange bis
Napoleon und die Befreiungs-Kriege in Europa eine neue Landschaft von
Ländern schaffte.
Ab 1806 bestand das Deutsche Reich nicht mehr,
am 6. August 1806 verzichtete Franz II. auf die Kaiserkrone.
Eines nach dem anderen Land übernahm die Postbeförderung in Eigenregie,
so dass für das Haus T&T nur noch Reste des ehemaligen Monopols übrig
blieben.
1808 trat dann auch Bayern als eigener Postbeförderer auf, Regensburg
fiel an Bayern und T&T verlegte den Sitz des Postunternehmens nach
Frankfurt am Main.
In der Schlussakte des Wiener Kongresses bestätigten die Teilnehmer die
Dienste von T&T.
Diejenigen, die bereits ein eigenes Postsystem aufgebaut hatten, musste
Entschädigungen an T&T zahlen - Württemberg war nicht in der Lage zum
finanziellen Ausgleich, so dass die Aufgaben der Postzustellung 1819
wieder an T&T zurückfielen.
|
Das Ende des Dualismus zwischen Österreich und Preußen kam mit
den Kriegen 1864 wegen Schleswig und Holstein und dem Sieg von
Preußen über Österreich in der Schlacht von Königgrätz am 3.
Juli 1866.
Preußen übernahm die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main und
verlangte von T&T die Abtretung der Rechte aus der
Postbeförderung.
Zum 1. Juli 1867 trat der am 28. Januar 1867 geschlossene
Vertrag in Kraft.
Dies bedeutete das Ende des Rechts der Postbeförderung durch das
Haus Thurn und Taxis.
Thurn & Taxis
Palais in Frankfurt am Main,
Eschersheimer Landstraße, umgeben von Geschäftshäusern
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|