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... am 01. Juli 1901 geboren.
Am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei und wurde als Volljurist an Gerichten
angestellt. So auch am Volkgerichtshof in Berlin und am Sondergericht in
Prag.
Während seiner Dienstzeit war er an vielen Todesurteilen beteiligt.
So verurteilte er in diesen Positionen am 18. Mai 1943 siebzehn Menschen
zum Tode, weil sie sich der Deportation entzogen bzw. anderen geholfen
hatten, unterzutauchen.
Unter ihnen war die arische Operettensängerin Marianne Golz-Goldlust,
der er vorwarf durch Ehen mit Juden vollkommen geistig 'verjudet' zu sein.
Um zu vermeiden, dass sie auch in Zukunft Juden zur Flucht verhilft, sei
es richtig, das Urteil zu fällen.
Marianne Tolska - das war der Künstlername - trat am Raimundtheater in
Wien, dann in Salzburg am Stadttheater auf. War dann als
Verlagsangestellte in Berlin tätig.
In Prag schloss sie sich einer Widerstandsgruppe an, wurde verhaftet,
angeklagt und verurteilt.
Das Urteil gegen Marianne Golz-Goldlust wurde am 8. Oktober 1943 um
16.44 Uhr durch den Scharfrichter Alois Weiß mittels Fallbeil im Prager
Gestapo-Gefängnis Pankrác vollstreckt.
1988 wurde Marianne Golz-Goldlust postum die Medaille 'Gerechter unter
den Völkern' durch die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem verliehen.
Am 28. November 1988 pflanzte man ihr zu Ehren im Olivenhain der
Gedenkstätte den Setzling Nr. 806.
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Die Spuren von Robert Hartmann verlieren sich 1961.
Zu dem Zeitpunkt war er Leiter des Amtsgerichtes Königswinter - so hatte er es
immerhin geschafft, sich nach dem Ende des Zeiten Weltkrieges in eine
gut dotierte Stellung zu manövrieren.
Alle Aufklärungen wie Entnazifizierungen hatte er unbeschadet
überstanden.
Obwohl er doch als vorsitzender Richter an NS-Gerichtshöfen kein
unbeschriebenes Blatt war.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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