Bildungsmisere        
       
 
 

 


Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Robert Hartmann

 


   ... am 01. Juli 1901 geboren.

Am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei und wurde als Volljurist an Gerichten angestellt. So auch am Volkgerichtshof in Berlin und am Sondergericht in Prag.

Während seiner Dienstzeit war er an vielen Todesurteilen beteiligt.
So verurteilte er in diesen Positionen am 18. Mai 1943 siebzehn Menschen zum Tode, weil sie sich der Deportation entzogen bzw. anderen geholfen hatten, unterzutauchen.

Unter ihnen war die arische Operettensängerin Marianne Golz-Goldlust, der er vorwarf durch Ehen mit Juden vollkommen geistig 'verjudet' zu sein.

Um zu vermeiden, dass sie auch in Zukunft Juden zur Flucht verhilft, sei es richtig, das Urteil zu fällen.

Marianne Tolska - das war der Künstlername - trat am Raimundtheater in Wien, dann in Salzburg am Stadttheater auf. War dann als Verlagsangestellte in Berlin tätig.

In Prag schloss sie sich einer Widerstandsgruppe an, wurde verhaftet, angeklagt und verurteilt.
Das Urteil gegen Marianne Golz-Goldlust wurde am 8. Oktober 1943 um 16.44 Uhr durch den Scharfrichter Alois Weiß mittels Fallbeil im Prager Gestapo-Gefängnis Pankrác vollstreckt.

1988 wurde Marianne Golz-Goldlust postum die Medaille 'Gerechter unter den Völkern' durch die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem verliehen.

Am 28. November 1988 pflanzte man ihr zu Ehren im Olivenhain der Gedenkstätte den Setzling Nr. 806.

 

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Die Spuren von Robert Hartmann verlieren sich 1961.

Zu dem Zeitpunkt war er Leiter des Amtsgerichtes Königswinter - so hatte er es immerhin geschafft, sich nach dem Ende des Zeiten Weltkrieges in eine gut dotierte Stellung zu manövrieren.

Alle Aufklärungen wie Entnazifizierungen hatte er unbeschadet überstanden.

Obwohl er doch als vorsitzender Richter an NS-Gerichtshöfen kein unbeschriebenes Blatt war.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing