... am 02. August
1934 gestorben
Am 30. Januar 1933 hatte 'Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff
und von Hindenburg' - so der offizielle Taufname - den 'böhmischen Gefreiten' Adolf Hitler zum
Reichskanzler ernannt und damit den Weg zur vollkommenen Machtausübung
der Nazis geebnet.
Verordnungen wie die des 'Reichspräsidenten
zum Schutze des Deutschen Volkes' vom 4. Februar 1933 -
Versammlungs- und Pressefreiheit wurden eingeschränkt - und die
Reichstagsbrandverordnung d.h. 'Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz
von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933 sollten die Vorgehensweise
nach außen in 'legalisieren'.
Das am 23. März 1933 verabschiedete Ermächtigungsgesetz setzte die in
der Weimarer Verfassung festgelegte Gesetzgebungskompetenz des
Parlaments außer Kraft und trug dazu bei, dass durch Hindenburgs
Verzicht auf seine Befugnisse, Hitler die totale Kontrolle über die
politischen Verhältnisse in Deutschland erlangte.
Hindenburg - damals schon 86 Jahre alt - geriet immer mehr unter den
Einfluss des neuen Reichskanzlers. Er verhalf mit seinen Zustimmungen
den neuen Machthabern, den Boden für sie zu bereiten und Missliebige
aus dem Weg zu räumen.

http://youtu.be/1_TMGkaBp54
Der Schlusspunkt von Hitlers Machtergreifung lag in der Zusammenfassung
der Positionen auf ihn als Reichspräsident und Reichskanzler aufgrund einer
Volksabstimmung am 1. August 1934 - einen Tag vor Hindenburgs Tod.

Die Beisetzung Hindenburgs fand im Tannenbergdenkmal statt.
1945 wurden sein Sarg und der seiner Frau wie auch die der preußischen
Könige Friedrich II. und Friedrich Wilhelm I., in Anbetracht der näher
rückenden russischen Front, in einem thüringischen
Salzbergwerk zunächst eingelagert, die des Reichspräsidenten und seiner
Frau in Marburg dann - nach dem Krieg - in der Kirche der Heiligen Elisabeth beigesetzt.
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