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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Vertreibung durch kath. Kirche


    ... 02. Februar 1732

Hatte der Große Kurfürst - Friedrich Wilhelm - 1685 durch das Edikt von Potsdam den Zuzug von Protestanten - in diesem Falle Hugenotten, die durch das Edikt von Fontainebleau in Frankreich keine Bleibe mehr haben durften - nicht nur nicht widerstrebend oder höchst gnädig bewilligt, sondern gefördert, so folgte ihm sein Enkel - Friedrich Wilhelm I. als er die von Krieg und Pest verödeten Gegenden Brandenburgs und Ostpreußens wieder bevölkern wollte.

Schon 1520 begann im Salzburger Land die Verfolgung von Protestanten, die dann nur noch in geheimen Zirkeln ihren Religionsbräuchen nachgehen konnten.

Um 1600 gab nur es noch wenige, die sich verbargen.
Während des 30.-jährigen Krieges nahmen die Verfolgungen ab, die katholische Kirche war mit anderen Dingen wie der Außenpolitik beschäftigt, als die paar verbliebenen Abweichler zu verfolgen.

 

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Zum Ende des 17. Jahrhunderts nahm sich Salzburg der Sache wieder an und man verrieb die Protestanten mithilfe von 6.000 Soldaten - es sollte im Land nur einen in sich geschlossenen Kirchenkörper mit einheitlichem katholischem Glauben geben.

Bis Ende März 1732 hatten besitzlose Protestanten das Land zu verlassen, Vermögenden räumte man eine Frist bis Ende April ein.

Um die heimatlosen Glaubensbrüder aufzufangen, hatte Friedrich Wilhelm I. - der Soldatenkönig und Vater vom späteren Friedrich dem Großen - am 2. Februar 1732 das Preußische Einladungspatent erlassen.

17.000 Protestanten verließen Salzburg und kamen auf dem Landweg nordwärts bis Stettin, von wo sie mit Schiffen in Gebiete an der Memel gebracht wurden.

Dort siedelten sie, erhielten Höfe zur Bewirtschaftung, Handwerker durften sich entsprechend ihren Fähigkeiten niederlassen und tätig werden.

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
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sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
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Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing