Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Uta Ranke-Heinemann

 


   ... am 02. Oktober 1927 geboren


"Das ist auch so eine Sache - es gibt gar keine Hölle" -
mit großen Unterhaltungswert brachte sie ihre Thesen zur Geltung. In Talk-Shows ging es drunter und drüber, wenn sie mit am Tisch saß - lauthals verkündete sie:
"... dann soll er doch die Klappe halten."

Sie war auch der Meinung, dass die Auffassung, Maria habe jungfräulich geboren, eine zeitabhängiges Vorstellungsmodell - und zwar theologisch und biologisch - gewesen sei.

Die Kirche war verständlicherweise anderer Meinung und entzog ihr die Lehrberechtigung.

Sie betätigte sich als Autorin und erzielte hohe Auflagen ihrer Veröffentlichungen:

'Eunuchen für das Himmelreich –
Katholische Kirche und Sexualität'
-

sowie

'Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche'

einem Thema, dem sich auch die Diözese Regensburg 2007 zu widmen hatte.
 

 

[...] Die absolute Geheimhaltung von Pädophiliefällen sei allen Bischöfen in den beiden Geheimschreiben Crimen sollicitationis 1962 und erneut in De delictis gravioribus von 2001 unter Strafe der Exkommunikation befohlen worden. Diese sagten nichts über Hilfe für die Betroffenen.

Anlässlich von Vorwürfen gegen den Regensburger Bischof Müller, nachdem ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Priester im Amt rückfällig geworden war, erklärte Ranke-Heinemann in mehreren Interviews im September/Oktober 2007, das Schreiben Kardinal Ratzingers von 2001 bedeute auch weiterhin großen Schaden für die betroffenen Kinder und Jugendlichen in aller Welt, weshalb sie Papst Benedikt XVI. bitte, es wegen seiner „totalen Justizbehinderung für die staatlichen Gerichte zurückzunehmen“.

Der Trend zur Geheimhaltung sexuellen Missbrauchs an Kindern, den Ratzinger 2001 auf die Spitze getrieben habe, sei für jeden sichtbar beim Vergleich von Can. 2368 §2 und Can. 904 CIC 1917 mit Can. 1387 CIC 1983: Von einer Meldepflicht an den Bischof und das Hl. Officium (denuntiare loci Ordinario, vel Sacrae Congregationi S. Officii) sei keine Rede mehr. Schriftstücke staatlicher Behörden würden vom Vatikan ungeöffnet zurückgeschickt, wie z. B. eines von Staatsanwalt Rick Romley aus Phoenix (Arizona) an Kardinal Angelo Sodano mit dem Vermerk „retour, rinvio, refuse“ (= Annahme verweigert) auf dem Umschlag.

Der Vorwurf einer absoluten Geheimhaltung von Pädophiliefällen vor nichtkirchlichen Instanzen, dem sich Gotthold Hasenhüttl anschloss, ist umstritten. Kirchenrechtler wie Alexander Pytlik[14] machen geltend, von Geheimschreiben könne bei Crimen sollicitationis von 1962 und bei De delictis gravioribus sowie Sacramentorum sanctitatis tutela von 2001, die öffentlich zugänglich seien, keine Rede sein. Inhaltlich gehe es darin um den Schutz des Beichtgeheimnisses und um Regeln für das kirchenrechtliche Verfahren, die weder das staatliche Strafverfahren oder das Recht des Opfers zur Strafanzeige und auf Schadenersatz beeinträchtigten.
[...]

http://de.wikipedia.org/wiki/Uta_Ranke-Heinemann
 

 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing