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... am 3. Juni 1963
Wolfgang Langhoff wurde 1901 in Berlin als eines von vier Kindern des
Kaufmanns Gustav Langhoff geboren, in Freiburg im Breisgau
besuchte er das Gymnasium Nach Beendigung des Ersten Weltkriegs
war er Statist am Königsberger Theater; dort spielte er ohne je eine
Schauspielausbildung schon bald erste Nebenrollen.
Ab 1923 spielte er am Thalia Theater Hamburg und in Wiesbaden dann am
Schauspielhaus Düsseldorf bei Louise Dumont und Gustav Lindemann, ab
September 1932 bis 28. Februar 1933 an den Städtischen Bühnen,
Düsseldorf unter Walter Bruno Iltz.
Langhoff engagierte sich in dieser Zeit intensiv für die KPD, war der
künstlerische Leiter der 1930 gegründeten Agitprop-Truppe 'Nordwest-ran',
die u. a. auf Gewerkschaftsveranstaltungen auftrat und war Mitglied der
Düsseldorfer Gruppe Assoziation revolutionärer bildender Künstler, kurz
'ASSO'
Ab 28. Februar 1933 war Langhoff 13 Monate in Haft und
Konzentrationslagern. Er floh er in die Schweiz und wurde an das
Schauspielhaus Zürich als Regisseur und Schauspieler engagiert.
Langhoff war Gründungsmitglied der Bewegung Freies Deutschland in der
Schweiz.
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1945 kehrte Langhoff nach Deutschland zurück, wurde Generalintendant des
Düsseldorfer Schauspielhauses.
1946 übernahm er das Deutsche Theater in Ost-Berlin von Gustav von
Wangenheim, dort feierte er auch Erfolge als Regisseur.
In der Kulturpolitik der DDR spielte er eine wichtige Rolle , z.B. als
Mitglied der Akademie der Künste.
1956 wurde er Präsident des DDR-Zentrums des Internationalen
Theaterinstituts der UNESCO.
Doch schon bald kam es zu ersten Auseinandersetzung mit der
Kulturkommission des ZK der SED. Man warf ihm, in Bezug auf die
Spielpläne, mangelnde Umsetzung des Sozialistischen Realismus vor.
1963 trat er im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um das von ihm
inszenierte Stück 'Die Sorgen und die Macht' von Peter Hacks zurück,
Wolfgang Heinz wurde sein Nachfolger.
(nach Wikipedia)
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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