Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Heinrich Heine

 

 

   ... am 13. Dezember 1797 geboren

Er war einer der Autoren, dessen Werke im Mai 1933 von einer aufgebrachten Menschenmenge - deren Wut von der Propaganda geschürt worden war - verbrannt wurden.
In Berlin vor der Oper gegenüber der Universität warfen Menschen jedweden Standes - vor allem aber Hochschullehrer und Studenten - Bücher in ein Feuer und machten sich gemein mit der 'Aktion wider den undeutschen Geist'.

Dr. Joseph Goebbels gab dem ganzen verbrecherischen Vorgang einen offiziellen Anstrich, da er zum Abschluss und vor dem niedergebrannten Feuer eine Rede hielt.

Der vorbereitete Scheiterhaufen konnte in Berlin wegen des Regens nicht gezündet werden, so musste die Feuerwehr mit Benzin aushelfen.
 
Viele andere Städte folgten in den nächsten Tagen.
In Regensburg brannten am 12. Mai 1933 Bücher auf dem Neupfarrplatz - man ahmte die Aktionen in den anderen Städten nach, um nicht den Anschein zu erwecken, man stünde abseits.

 

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Der Dichterruhm Heines basiert auf seinen Liedern, Romanzen und Balladen.

Speziell das 'Buch der Lieder' - 1827 erschienen - trug ihn in die breitesten Kreise - der Zuwachs an abgesetzten Exemplaren stieg von Auflage zu Auflage.
Durch Vertonungen verstärkten sich die Eindrücke für das Publikum, die schon durch die Texte vorgegeben waren.

Er galt als einer zum 'Jungen Deutschland' gehörig, wurde sogar zum Führer der neuen literarischen Richtung ausgerufen - er aber stand mit ihr nur in loser Verbindung. Die eigentlichen Vertreter der Richtung waren durch ihre Unzufriedenheit mit den Bedingungen in Deutschland untereinander verbunden.

Von Heine unterschieden sie sich als Menschen und als Dichter.
Der Ernst und die Ehrlichkeit ihres Strebens hob sie von der Leichtfertigkeit Heines ab, an literarischer und künstlerischer Bedeutung aber kam ihm in der Zeit kaum einer gleich - ausgenommen vielleicht noch Gutzkow.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing