Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 


Thema des Tages


Versailles


Es war ein Schandfrieden für die Bevölkerung.
Von rechts bis links war man davon überzeugt, in einem zu hohen Maße bestraft worden zu sein.

Man hatte gedacht, die im ersten Weltkrieg eroberten Gebiete wie Teile Nordosteuropas behalten oder die Ausdehnung des Reichs nach Westen bis Flandern und Nordfrankreich erzielen zu können.

Im Gegenteil: Deutschland musste ein Siebtel des Landes mit einem Zehntel der Bevölkerung abtreten.

Elsass-Lothringen ging im Westen an Frankreich verloren, im Osten fielen Posen und Westpreußen an Polen.

Der Versailler Vertrag legte die Größe des deutschen Heeres auf 100.000 Berufssoldaten fest, die Marine hatte nur 15.000 Mann zur Verfügung. Schwere Waffen waren wie Luftstreitkräfte verboten.
Die zivile Luftfahrt reduzierte man auf ein Minimum.   Der angestrebte Anschluss Deutsch-Österreichs an das Deutsche Reich wurde von den Alliierten verboten.

Darüber hinaus legte der Versailler Vertrag hohe Reparationslasten fest. Außerdem hatte Deutschland die alleinige Kriegsschuld zu tragen.
 

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Der Reichstag billigte am 22. Juni 1919 mit 237 gegen 138 Stimmen den Vertrag, da es gegenüber der alliierten Interventionsdrohung  zur Vertragsunterzeichnung am 28. Juni 1919 keine politisch vertretbare Alternative gab.
Der Vertrag trat am 10. Januar 1920 in Kraft.
 

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Alle Bevölkerungsteile warfen den republikanischen Kräften vor, mit der Unterzeichnung des Vertrags entschieden zu einer Erniedrigung des Deutschen Reichs und zur Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts Deutschlands beigetragen zu haben.

Die Konsequenz war, dass mit der Dolchstoßlegende und der Versailler Vertrag in den folgenden Jahren zu heftigster Agitation gegen die Weimarer Republik und das Ausland genutzt wurde.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing