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... am 20. Dezember 1924
Der Richterspruch lautete 'fünf Jahre' nach dem Putsch vom 8./9.
November 1923.
Am 11. November wurde er in Villa Hanfstaengl in Uffing am Staffelsee
verhaftet und am nächsten Tag in die Festungshaftanstalt Landsberg am
Lech gebracht.
Am 26. Februar 1924 begann der Prozess, der eine besondere Wende nahm,
da Hitler sich als Opfer darzustellen vermochte.
Seine rhetorischen Fähigkeiten zeigten sich auch im Gerichtssaal als
wirksam - Prozesszuschauer begeisterte er, die Staatsanwaltschaft
beeinflusste er, das Gericht beeindruckte er, so dass die Strafe auf nur
fünf Jahre Festungshaft festgesetzt wurde, wobei eine Entlassung nach
sechs Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt wurde.
Die Zeit im Gefängnis nutzte Hitler zur Abfassung des ersten Teils
seines Buches 'Mein Kampf'. Das Papier für die Niederschrift erhielt er
aus Bayreuth von Winifred Wagner zugesandt.
Zu Weihnachten 2024 war er wieder in Freiheit.
Als Hitler 1925 wieder im Münchener Bürgerbräukeller sprechen wollte,
wurde ihm das von der bayerischen Landesregierung verwehrt.
Da auch noch Anfang 1927 für ihn in Preußen Redeverbot besteht, spricht
der Parteivorsitzende der NSDAP im Berliner Vergnügungslokal 'Clou' in
einer geschlossenen Veranstaltung vor etwa 5.000 Zuschauern zum 1. Mai.
https://www.spiegel.de/geschichte/hitler-in-haft-a-946480.html
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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