Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 


Thema des Tages


Locarno


Am 5. Oktober 1925 setzten sie sich in der Schweiz zusammen, die Vertreter von Italien, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Polen, der Tschechoslowakei und Deutschland.

Ein europäisches Sicherheits- und Friedenssystem war das Ziel dieser Tagung. Bereits am 15. Oktober 1925 kam man zu einem gemeinsamen Frühstück zusammen, um das Erzielte zu feiern.

Belgien, Frankreich und Deutschland würden die Grenzen respektieren.
Die Entmilitarisierung des Rheinlands blieb Bestandteil des Vertrages.

Zu Garantiemächten wurden Großbritannien und Italien ernannt.
Bei einer Vertragsverletzung würden sie der jeweils geschädigten Seite zu Hilfe zu kommen.

 

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Locarno stellte zumindest in Bezug auf die Westgrenze Deutschlands einen Durchbruch dar, war das Ringen hier nun entschärft.

Im Gegensatz zum Westen behielt sich Deutschland eine Revision der Ostgrenze zu Polen und der Tschechoslowakei vor.
 

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Mit dem Vertrag von Locarno entledigte sich Deutschland einer Beschränkung in außenpolitischer Hinsicht.
Am 10. September 1926 trat Deutschland dem Völkerbund bei und war damit auf dem politischen Parkett wieder vertreten.

Die nach der Verständigung von Locarno vom französischen Außenminister Aristide Briand konzipierte Idee der 'Vereinigten Staaten von Europa' wurde durch den Tod Stresemanns am 3. Oktober 1929 nicht mehr weiter verfolgt.

Außerdem waren die Staaten im Rahmen der Weltwirtschaftkrise wieder zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als an andere zu denken.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing