Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Wilhelm Furtwängler


   ... am
22. Januar 1941

Er hatte noch den Zwist mit Goebbels im Gedächtnis.
Damals - 1934 - gab es eine Kontroverse zwischen Rosenberg und Goebbels, den ewigen Kontrahenten.

In der von Rosenbergs Kulturgemeinde herausgegebenen Zeitschrift 'Die Musik' wurde Hindemith als 'kulturpolitisch nicht tragbar' und als 'Bannerträger des Verfalls' dargestellt.

Goebbels hingegen sah Hindemith im Rundschreiben der Reichssendeleitung als 'eine der stärksten Begabungen der jüngeren deutschen Komponisten-Generation'.

Furtwängler gab am 25. November 1934 in der Deutschen Allgemeinen Zeitung dem Lesepublikum zur Kenntnis, dass man auf Hindemith angesichts der 'Armut an wahrhaft produktiven Musikern' so einfach nicht verzichten könne und dessen Leben in jüdischem Umfeld - was Rosenberg Hindemith vorwarf - keinen Einfluss auf seine Fähigkeiten als Komponist habe.

Rosenberg zu treffen, äußerte er, wo man denn hinkäme, wenn politisches Denunziantentum Einfluss auf die Kunst nähme.

Furtwängler ob seiner Kritik am Reichsleiter Rosenberg, in Absprache mit Hitler, in die Enge gedrängt, legte alle Posten nieder und wollte in die USA emigrieren, was Toscanini verhinderte.
 

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Daraufhin bearbeitete Goebbels den Dirigenten , dass der - auch weil ohne Aussicht auf eigene Karriere außerhalb Deutschlands - blieb.

Nun hatte ihn Goebbels in der Hand und als Furtwängler sich am 22. Januar 1936 an Goebbels wandte, er solle freie Kritik in den Zeitungen über die Arbeit von Künstlern zulassen, widersprach ihm der Reichspropagandaminister.

Später im Jahr, am 26. November 1936, gab Goebbels als Präsident der Reichskulturkammer seinen Erlass bekannt. Danach wurde wertende Kunstkritik in Abstimmung mit Hitler verboten, es durfte nur Beschreibungen geben.

Goebbels vermerkte, Hitler habe das Verbot der Kritik fast unverändert angenommen. Nur Furtwängler sei noch unzufrieden. Aber das nütze dem nun nichts mehr.
 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing