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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Cosima de Flavigny

 


   ... am 24. Dezember 1837
geboren

Im Treppenhaus in Tribschen erklang 1870 von Mitgliedern des Züricher Tonhalle Orchesters, in kleiner Besetzung gespielt, das Siegfried-Idyll - eine Geburtstagsgabe an Cosima, die nach 1882 als Herrin des Hügels, die Geschehnisse in Bayreuth leitete.

Sie fuhr im Wagen am Festspeilhaus vor, mit Siegfried und Generalmusikdirektor Kniese an ihrer Seite - wie eine Königin schritt sie durch ein Spalier ehrfurchtsvoller Menschen - sie, die Tochter Liszts, die Frau Richard Wagners - die Seele der ganzen Festspiele.

Der GMD aber überforderte die engagierten Sänger, die hatten ihre Partien auch bei Proben voll auszusingen, was zwangsläufig dazu führte, dass die Stimmbänder bald in Fetzen hingen.

Als Cosima am 1. April 1930 starb, kam den Enkelkindern - auf dem Weg von der Schule nach Hause - eine Hauswirtschafterin entgegen, die das Traurige mitteilte.
Die Kinder konnten es nicht glauben, war doch Cosima ein Teil ihres täglichen Lebens, saßen sie doch bei ihr am Schoß.
Sie dachten zuerst an einen Aprilscherz.

Ob heute zum Geburtstag der jetzigen Herrin des Hügels ein derartiges Meisterwerk verfasst wird, wird von der Pressesstelle der BT-Festspiele,
nicht mitgeteilt.
Zur Zeit sind ja mehr Missklänge aus der Stadt in Oberfranken zu hören.

Als Cosima 1913 die Vaterschaft Wagners an Isolde bezweifelte - die Tochter hatte inzwischen das Erbe von Vater Bülow angetreten (was ein Fehler war) - und das Bayreuther Landgericht bestätigte, RW habe nicht der Vater sein können - für die Klärung der Umstände man hatte man ja wohl per Vaterschaftstest ins Detail zu gehen, wann, wer mit wem das Vergnügen hatte - musste Isolde erkennen, dass ihr der Zugang zu den Wagner-Finanzquellen nicht möglich war.
Der Bruch mit Mutter Cosima war unvermeidlich.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing